AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer durch das Sachverständigenbüro Walter für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftrgaggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Vollmacht

Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

4. Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Unterschrift einer Abtretungserklärung. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben. Die Zahlung erfolgt bei 100% Haftung durch die gegnerische Versicherung. Sollte innerhalb von 3 Monaten keine Regulierung stattgefunden haben, so ist das Sachverständigenhonorar zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Die Abtretungserklärung verliert nach 3 Monaten ihre Gültigkeit. Bei einer Teilzahlung ist mit dem Auftragnehmer Rücksprache zu halten. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen "Honorartabelle“ für Bewertungen.

5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden "Classic Analytics " Liste.

5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 100,00 zuzüglich MwSt. berechnet.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit 2,50€ pro Foto berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 0,50 berechnet.

5.9 (Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.)

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).Alle Beträge sind Nettobeträge zzgl. 19% MwSt.

 

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

 

7. Stornierungen

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der Auftraggeber den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

8. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in einfacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und Rechnung. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien werden bei Unterschrift einer Abtretungserklärung an die Versicherung gesandt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und - Bewertungen) und des ZAK (Zertifizierungsstelle für Fahrzeug-Sachverständige-GMBH).

 

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggeber an Dritte erfolgt auf Risiko des Aufttraggeber.

 

10. Haftung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12. Informationen

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer. Die notwendigen Informationen entsprechen der Dienstleistung-Informationspflichten-Verordnung (DL-lnfoV vom 12.03.2010) und sind in den Räumen des Auftragsnehmer jederzeit einsehbar bzw. auf der Homepage des Auftragsnehmer abrufbar.

 

13. Gerichtsstand / Schlussbestimmung

Gerichtsstand für Kaufleute ist München Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Zusatz bei Kraftfahrzeug-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Sachverständigenbüro Walter und seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Kraftfahrzeug (Fahrzeuge) oder Kraftfahrzeug-Anhänger mitzuteilen. Die zum Kraftfahrzeug (Fahrzeug) bzw. Kraftfahrzeug-Anhänger gehörenden Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 /2 (Fahrzeugbrief, -schein), Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind, soweit vorhanden, vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer. Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggeber an Dritte erfolgt auf Risiko des Aufttraggeber

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RENOMMIERT
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