Sie benötigen ein aussagekräftiges, kostengünstiges Dokument, das den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und in dem der individuelle Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder sonstigen Liebhaberfahrzeugs (PKW, LKW, Motorrad) attestiert wird?
Die Bewertung solcher Fahrzeuge erfordert besondere technische und fahrzeugspezifische Kenntnisse. Daher führen wir diese Gutachten und Kurzbewertungen als Partner von Classic analytics und nach deren System durch. Je wertvoller Ihr Fahrzeug desto wichtiger ist bei "Totalverlust" (Diebstahl oder Brandschaden) der aktuelle Nachweis über den Zustand und die Ausstattung des geschädigten Objekts.
Als Bewertungspartner von classic-analytics erhalten Sie bei mir ein
Das Kurzgutachten (Professional-Check) ist ein aussagekräftiges, kostengünstiges Dokument zur Versicherungseinstufung, dass den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und in dem der individuelle Wert Ihres Fahrzeuges attestiert wird.
Hinweis: Viele Versicherungen akzeptieren derartige Kurzgutachten (Professional-Check) daher nur bis zu einem Marktwert von 50.000 EUR. Bitte fragen sie direkt bei ihrer Versicherung nach, welche Art von Gutachten sie für ihr Fahrzeug benötigen!
Bedingungen der Versicherungen im Überblick
Das Wertgutachten (Expert-Check, ausführliches Gutachten), für detaillierte Fahrzeug Bewertung mit umfangreichem Prüfungsumfang für hochwertige Fahrzeuge.
Wird zum Beispiel benötigt, wenn
In diesen Fällen erstellen wir maßgeschneiderte Gutachten, deren Prüfungsumfang sich eng an der gestellten Aufgabe orientiert.
Wiederaufbaugutachten
Ein Wiederaufbaugutachten soll nach einer kompletten Restaurierung den „wahren Wert“ Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeug dokumentieren, d.h. wir ermitteln nicht nur den Marktwert, sondern bewerten auch die Kosten für den Wiederaufbau (Wiederaufbauwert), wie benötigte Ersatzteile, Restaurierungszeiten und der Anschaffungswert eines zu restaurierenden Fahrzeuges.
Schadensgutachten für Oldtimer
Denn Reparaturaufwendungen oder Ersatzteilpreise sind häufig nicht mit denen von modernen Fahrzeugen vergleichbar. Damit Sie einen Schaden geltend machen können, erstellen wir natürlich auch ein Schadensgutachen für ihr Fahrzeug.
Beratung zur Erteilung H-Kennzeichen
Sie wollen wissen ob die Erteilung eines H-Kennzeichens für ihr Fahrzeug möglich ist? Sie wollen wissen, ob Ihr Oldtimer die notwendigen Kriterien erfüllt? Vereinbaren Sie einen Termin, gerne beraten wir Sie zu den notwendigen Kriterien persönlich!
Welcher Wert soll im Gutachten ausgewiesen werden?
Vom Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter ermittelt und ausgewiesen werden kann der Marktwert oder der Wiederbeschaffungswert oder ggf. der Wiederherstellwert.
Welcher Wert wird im Schadenfall vom Versicherer erstattet?
Der in einem Kurzgutachten (Professional-Check) ausgewiesene Wert ist zwar die Grundlage für die Beitragsbemessung (Versicherungseinstufung), jedoch nicht „automatisch“ auch für die Regulierung im Schadensfall. Wird das Fahrzeug durch einen Brand vollständig zerstört oder entwendet, dann liegt ein „Totalverlust“ vor. Insbesondere in diesem Fall muss der Versicherungsnehmer die Schadenhöhe konkret nachweisen. Zum Nachweis dieser Schadenhöhe steht bei „Totalverlust“ jedoch kein Fahrzeug mehr zur Verfügung, möglich ist dieser Nachweis in der Regel nur noch über ein zum Fahrzeug ausgefertigtes Gutachten.
Achtung: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich! Im Schadenfall wird andernfalls nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn dieser durch die bei Oldtimern, Youngtimern und Liebhaberfahrzeuge übliche Wertsteigerung nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist. (Unterversicherung). Die Fahrzeugbewertung sollte daher spätestens alle 2 Jahre überprüft und aktualisiert werden.
Bitte fragen Sie direkt bei ihrer Versicherung nach, welche Art von Gutachten sie für ihr Fahrzeug benötigen!
Beispiel Gutachten: (SE = Selbsteinschätzung), KG = Kurzgutachten, EKG = Erweitertes-Kurzgutachten, AWG = Ausführliches Wertgutachten
UNABHÄNGIG
RENOMMIERT
KOMPETENT