Mit Heckschäden werden Beeinträchtigungen an der Fahrzeughinterseite beschrieben. Oft treten diese in Kombination mit Frontschäden auf, wenn es sich um einen Unfall handelt, bei dem mehrere Fahrzeuge beteiligt sind. Der klassische Fall ist hier der Auffahrunfall. Auch wenn in den meisten Fahrzeughecks nicht so viel empfindliche Technik verbaut ist wie in der Front, kommen hier sehr häufig Beeinträchtigungen des Fahrwerks vor, die den weiteren Betrieb des Fahrzeuges unter Umständen unmöglich machen können. Um hier auf Nummer sicher zu gehen ist ein Sachverständigenrat unumgänglich.
Im Heckbereich kommen selbstverständlich auch kleinere Beschädigungen wie Lackschäden (Lackschaden), vor allem als Parkschäden (Parkschaden / Bagatellschaden), vor. Ihr Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger kann in so einem Fall nicht nur die Schadenshöhe ermitteln, sondern ggf. auch, im Fall von Fahrerflucht, abschätzen, durch welchen Fahrzeugtyp dieser verursacht wurde.
Oft wird von Laien unterschätzt, dass bei Heckschäden auch die im Kofferraum transportierten Güter von versicherungsrechtlicher Relevanz sein können – für den Fall, dass diese auch zu Schaden gekommen sind. Hier prüft Ihr Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter, ob eventuelle Beeinträchtigungen Ihres Kofferrauminhalts durch den Schaden am Fahrzeug mitverursacht wurden.
UNABHÄNGIG
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