Die Stellungnahme zur Notreparatur ist ein Bestandteil des Haftpflichtgutachtens.
Oftmals ist durch die Durchführung einer Notreparatur (Schadenminderungspflicht) die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines unfallbeschädigten Fahrzeuges wieder herzustellen.
Damit können Nutzungsaufsfall und Mietwagenkosten / Leihfahrzeugkosten gemindert werden. Die Kosten für die Durchführung einer Notreparatur werden durch die leistungserbringende Versicherung erstattet.
Beispiel aus der Praxis:
UNABHÄNGIG
RENOMMIERT
KOMPETENT