Notreparatur

Die Stellungnahme zur Notreparatur ist ein Bestandteil des Haftpflichtgutachtens.

Oftmals ist durch die Durchführung einer Notreparatur (Schadenminderungspflicht) die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines unfallbeschädigten Fahrzeuges wieder herzustellen.

Damit können Nutzungsaufsfall und Mietwagenkosten / Leihfahrzeugkosten gemindert werden. Die Kosten für die Durchführung einer Notreparatur werden durch die leistungserbringende Versicherung erstattet.

Beispiel aus der Praxis:

  • Durch einen leichten Anfahrschaden wurde ein Kotflügel leicht eingedrückt, die Stoßstange angeschrammt und ein Scheinwerfer beschädigt. Durch die Beschädigung des Scheinwerfers ist eine Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht mehr gegeben.
  • Durch eine Erneuerung des Scheinwerfers in Form einer Notreparatur kann die Verkehrs- und Betriebssicherheit wieder erlangt werden und vorab auf die kostenintensive Anmietung eines Mietwagen / Leihfahrzeug verzichtet werden.
  • Diese Vorgehensweise macht immer dann Sinn, wenn die Kosten für die Durchführung der Notreparatur niedriger liegen als die möglichen Kosten für den Mietwagen / Leihfahrzeug.

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