Der Wiederherstellwert (Wiederherstellungswert / Wiederaufbauwert für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge) bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellwert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde. Dieser im Gutachten ausgewiesene Wert ist für den Versicherer die wesentliche Grundlage für die Beitragsbemessung.
UNABHÄNGIG
RENOMMIERT
KOMPETENT