Das Kurzgutachten (Haftplichtschaden), die sichere Alternative zum Kostenvoranschlag
Bei sogenannten Bagatellschäden oder Kleinschäden ist ein umfangreiches Schadengutachten in der Regel nicht vorgesehen. Laut Gesetzgeber liegt die Messlatte bei 750,00 Euro. Liegt die Schadenshöhe unter diesem Wert, reicht der Kostenvorschlag einer Werkstatt aus. Für die Schadenregulierung ist der Kostenvoranschlag jedoch häufig nicht geeignet. Zum einen muss zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden werden. Während es sich bei der ersten Variante um eine verbindliche Zusage handelt, die sich auf die Ausführung des Auftrags zu einem festgelegten Preis bezieht, dürfen die tatsächlichen Kosten den unverbindlichen Kostenvoranschlag um bis zu 20 Prozent überschreiten. Zum anderen hat die Werkstatt auch ein eigenwirtschaftliches Interesse, so dass eine hundertprozentige Objektivität kaum gewährleistet ist. Und letztendlich fehlen bei einem Kostenvoranschlag wichtige Aspekte wie Beweisfotos und eine präzise Schadensbeschreibung. Mit einem Kurzgutachten können Sie sich auch bei den sogenannten Bagatellschäden oder Kleinschaden optimal absichern.
Das Kurzgutachten und seine Vorteile im Überblick
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