Parkschaden

Entweder war die Parklücke doch kleiner als angenommen, oder der Fahrer war an die Abmessungen des Fahrzeug nicht gewöhnt – es geht ein leichter Ruck durchs Fahrzeug, gepaart mit einem Knirschen oder Kreischgeräusch und schon ist er passiert, der Parkschaden. Die gute Nachricht ist, dass es sich in den meisten Fällen nur um Lackschäden (→ Lackschaden) handelt. Obwohl diese normalerweise die Fahrbereitschaft eines Fahrzeugs nicht beeinflussen, ist der Ärger darüber doch groß, weil die Schrammen und Kratzer unansehnlich sind und sie, sobald sie tiefer gehen, die Gefahr von späterer Korrosion am freigelegten Blech bergen. Mit der sichtbaren Verletzung der Außenhaut wird vor Allem bei neueren Fahrzeugen der Wiederverkaufswert beeinträchtigt. Um genau abzuschätzen, in welchem Maße, hilft nur das Urteil des qualifizierten Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen.

Bei Parkschäden werden die nicht lackierten Teile oft vernachlässigt. Es muss genauso überprüft werden, ob eventuelle, an den Fahrzeugkanten exponiert angebrachte Scheinwerfer / Blinker, deformiert / beschädigt sind oder ihr Abdeckglas gesprungen oder gebrochen ist. Ähnliches gilt für Nummernschilder, Räder und Felgen (Bereifung).

Da es sich bei weitem nicht bei allen Parkschäden um Kollisionen mit einem anderen Fahrzeug handelt, sind eventuelle Schäden an Gebäuden, Bepflanzung oder Begrenzungsanlagen zu untersuchen. Ein umgefahrenes Parkschild ist kein Kavaliersdelikt, dem Eigentümer steht durchaus Schadensersatz zu, auch wenn es sich möglicherweise nur um das Wiederaufrichten handelt. Um auf Nummer sicher zu gehen untersucht Ihr Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter welche Schäden durch den schief gelaufenen Parkversuch angefallen sind und unterscheidet diese von den Spuren, die anderen Ursprungs sind.


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