Der Begriff Oldtimer bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lkw oder Lastkraftwagen, einen Bus oder Omnibus, ein Motorrad oder Krad oder einen Traktor das 30 Jahre oder älter ist. Das Fahrzeug muss im Originalzustand sein, und es dürfen keine auffälligen Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen worden sein. Dann kann dem Fahrzeug ein H-Kennzeichen zugewiesen werden.
Beschreibung, siehe H-Kennzeichen: Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO
UNABHÄNGIG
RENOMMIERT
KOMPETENT