Parkplatzrempler, Auffahrunfall, Vorfahrt genommen? Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, da ist der Schreck erstmal groß. Zum Glück gehen die meisten Unfälle ohne Personenschaden aus.
Aber auch der Blechschaden und alles drum herum muß ja geregelt werden. Lassen Sie sich jetzt nicht von der gegnerischen Versicherung beeinflussen.
Wir beraten Sie Kostenlos!
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen
Um Ihre Beweissicherung durchzuführen
Um zu prüfen wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist
Um für Ihr Fahrzeug eine eventuelle Wertminderung festzustellen
Um zu prüfen, ob Ihnen ein Mietwagen / Leihfahrzeug zusteht
Um einen Nutzungsausfall, Wert oder Kostengruppe festzulegen
Um zu prüfen, ob Ihnen evt. Umbaukosten und Sonstige Kosten zustehen
Um zu prüfen, wie hoch der Restwert des Fahrzeuges ist
Die Begutachtung des Schadens erfolgt durch den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter, der auch eine evtl. Teilzerlegung durchführt. Falls es für die Schadensfeststellung erforderlich ist, wird das Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt z. B. auch auf einer Hebebühne untersucht. Die exakte Schadensaufnahme wird mittels Fotodokumentation festgehalten. Alle notwendigen Daten des Schadens werden erfasst und ermöglichen anhand von anerkannten Programmen (z. b. Audatex, Schwacke, Autoonline Bewertung usw.) meist eine kurzfristige Prognose.
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